Sicherheit

Arbeitnehmerüberwachung: KEIN AUS für Beweisführung mit der Videokamera

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Bedarf für qualifizierte Detektive

Krankfeiern, Diebstahl, Korruption und Unterschlagung – die Gründe für eine Überwachung können vielfältig sein. Ihre Grundlage findet sich in § 32 Abs. 1  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für den sinnvollen und zielführenden Einsatz von professionellen Ermittlern besteht Bedarf.

Detektive haben früher schon ohne Video Sachverhalte aufgeklärt und Beweise gesichert. Qualifizierte Berufsdetektive mit von den Berufsverbänden anerkannter Schulung benutzen weder GPS noch Video dort, wo es nicht erlaubt ist. GPS ist ein wichtiges Instrument, wenn es um die Verfolgung von Diebesgut geht. Video kann im Einsatz benutzt werden, wenn die strengen gesetzlichen Voraussetzungen innerbetrieblich oder im öffentlichen Raum erfüllt sind.

Wichtig ist also die Auswahl des kompetenten, professionellen Detektivs, dessen fundiertes Fachwissen Fehler vermeiden hilft und dafür sorgt, dass der Kunde das Ergebnis vor Gericht benutzen kann und für ihn dann auch die Möglichkeit der Erstattung  der Detektivkosten besteht.

Urteil kein Problem für seriöse Detekteien

Manfred Lotze, Geschäftsführender Gesellschafter Detektiv-Institut KOCKS GmbH, meint, das Urteil des BAG sollte eine seriöse Detektei vor keine Probleme stellen dürfen. Profis können die Beweise auch ohne Videotechnik beschaffen. „Unsere Detektive werden wie früher wieder verstärkt in den Tätergruppen eingesetzt. Vom präventiven Bewerber-Check über Loyalitätstests, Lauschmittelabwehr, Schwarzarbeit, Diebstahl bis zum Geheimnisverrat – private Ermittler sind unverzichtbar, wenn Pflichten oder gesetzliche Regelungen bewusst verletzt werden und ein Schaden für den Arbeitgeber entsteht.“

Know-how verlässt das Firmengelände oftmals „zu Fuß“, immer mehr Führungskräfte wechseln allein oder mit einem Team in die Selbstständigkeit oder gehen direkt zum Wettbewerber. Dabei werden Wettbewerbsverbot oder vertragliche/gesetzliche Fristen missachtet. Genau hier haben Detektive eine reelle Chance, die Aufnahme der neuen Tätigkeit und damit die illegale Vermarktung der wertvollen Geschäftsgeheimnisse des bisherigen Arbeitgebers zeitweise zu verhindern oder hohen Schadensersatz einzufordern.