Smartphone, Kamera, Tablet, Powerbank: wer auf Flugreisen elektronische Geräte mitnimmt, muss besondere Sicherheitsvorschriften beachten, erinnern die Experten von DEKRA. Der Grund sind die Lithium-Ionen-Akkus, aus denen Smartphone & Co. Ihren Strom beziehen. Aufgrund der hohen Energiedichte gelten für sie auf Flügen erhöhte Sicherheitsanforderungen.
Für den privaten Gebrauch
Tragbare elektronische Geräte, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, sollten nach den Bestimmungen der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA in der Regel im Handgepäck mitgeführt werden. Für die Akkus dieser Geräte gilt eine Obergrenze von 100 Wattstunden (Wh) Nennenergie oder zwei Gramm Lithiumgehalt. Für größere Mengen ist die Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Wie viele Geräte im aufgegebenen und Handgepäck mitgeführt werden dürfen, ist unterschiedlich geregelt. Laut IATA maximal 15 Geräte pro Person im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck sowie 20 Batterien/Powerbanks im Handgepäck. Die Lufthansa spricht von „Mengen für den persönlichen Gebrauch“.
Die richtige Verpackung
Sollen die Geräte im aufgegebenen Gepäck mitreisen, müssen sie vor Beschädigung oder unbeabsichtigtem Einschalten geschützt sein, zum Beispiel durch die originale oder eine ähnlich sichere Verpackung. Das Gerät muss für den Flug komplett ausgeschaltet sein und darf sich nicht im Schlaf- oder Ruhezustand befinden.
Lithiumbatterien und Powerbanks, die einzeln transportiert werden, gelten als Ersatzbatterien und dürfen nur im Handgepäck transportiert werden. Sie müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein, zum Beispiel in der Originalverpackung, durch Abkleben freiliegender Kontakte oder Einstecken jeder Batterie in eine separate Schutzhülle.
Fliegender Trend
E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder andere Verdampfungsgeräte dürfen nur im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden und müssen so geschützt sein, dass eine versehentliche Aktivierung nicht möglich ist. Sie dürfen während des Fluges weder aufgeladen noch benutzt werden. DEKRA weist darauf hin, dass die Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaften von den IATA-Regeln abweichen können. Im Zweifel empfiehlt es sich, die fraglichen Punkte mit der gebuchten Fluggesellschaft abzuklären.