Suchergebnisse für - Prof. Dr. iur. Matthias Schneider, LL.M.Eur., Rechtsdirektor a.D., Schmalkalden

Aus- und Fortbildung Sicherheit

Das Recht des privaten Sicherheitsgewerbes – Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Raum (Teil...

...verhalten, da eine sogenannte „faktische Öffnung“ für die Allgemeinheit vorliegt.[4] Hier greifen Schutzrechte der Bürger stärker, und das Sicherheitsgewerbe muss eine materiell deutlich anspruchsvollere Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen als in einer privaten...