Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Grundsatzentscheidung im Abgasskandal getroffen (Az. VI ZR 252/19). Seit gestern ist klar: Zehntausenden Käufern eines manipulierten Dieselfahrzeugs steht Schadensersatz zu. Käufer haben einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Ein Paukenschlag der obersten deutschen Zivilrichter und eine herbe Niederlage für den VW-Konzern.