Das LG Koblenz hat in einem aktuellen rechtskräftigen Urteil entschieden, das Abschleppkosten vom Halter des Fahrzeugs zu tragen sind, wenn das Dienstsiegel auf dem Parkausweis durch Sonneneinstrahlung verblichen ist.
Abschleppkosten
Wiederholtes Falschparken in Tiefgarage – Halter muss Abschleppkosten zahlen
Das Amtsgericht München (AG) entschied in einem Fall, dass der Halter eines im eingeschränkten Halteverbot wiederholt länger parkenden Autos in einer Tiefgarage für die Abschleppkosten zahlen muss. Im eingeschränkten Halteverbot ist nur das Halten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen erlaubt. Der Fahrer muss dabei in Reichweite des Autos bleiben.