Abwerbeverbot

Rechtliches

Abwerbeverbote zwischen Unternehmen

Vereinbaren zwei Unternehmen wechselseitig, dass sie die Arbeitnehmer des jeweils anderen weder direkt noch indirekt abwerben, so stellt dieses sogenannte Abwerbeverbot eine nicht einklagbare Sperrabrede dar. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Ausnahmen bestehen bei besonderen wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers. Eine solche Vereinbarung darf nicht länger als zwei Jahre nach...