Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte über die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ordnungsverfügung zu entscheiden, die im Zusammenhang mit der Feststellung der Bissigkeit eines Hundes erlassen wurde.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte über die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ordnungsverfügung zu entscheiden, die im Zusammenhang mit der Feststellung der Bissigkeit eines Hundes erlassen wurde.