Ende April hatte das VG Freiburg auf die Klage eines Kriminalhauptkommissars ein vom Polizeipräsidium Freiburg durchgeführtes Beförderungsauswahlverfahren kritisiert. Dem Auswahlverfahren habe „eine den Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung genügende Dokumentation des Auswahlverfahrens“ gefehlt, so die Richter.