Wann liegen wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss vor, die die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen? Das hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden.
Wann liegen wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss vor, die die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen? Das hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden.