Alkoholmissbrauch

Rechtliches

Urteil: „Idiotentest“ vor Führerschein-Neuerteilung erst ab 1,6 Promille

Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Führerscheinstelle die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens (sog. Idiotentest) abhängig machen. Nur wenn zusätzliche Tatsachen die...