Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Revisionsverfahren zu entscheiden, wann wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen.
Alkoholmissbrauch
Urteil: „Idiotentest“ vor Führerschein-Neuerteilung erst ab 1,6 Promille
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Führerscheinstelle die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens (sog. Idiotentest) abhängig machen. Nur wenn zusätzliche Tatsachen die...