Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einer Polizistin die Anerkennung einer Covid-19-Impfung als Dienstunfall mit der Dienstunfallfolge einer anaphylaktischen Reaktion versagt, da es am für die Anerkennung erforderlichen Dienstbezug fehle.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einer Polizistin die Anerkennung einer Covid-19-Impfung als Dienstunfall mit der Dienstunfallfolge einer anaphylaktischen Reaktion versagt, da es am für die Anerkennung erforderlichen Dienstbezug fehle.