Angela Merkel

Rechtliches

Neutralitätsgebot bleibt Maßstab für Kritik

Mit knapper Mehrheit von fünf zu drei Stimmen hält das Bundesverfassungsgericht an seiner ständigen Rechtsprechung zur Neutralitätspflicht bei Kritik am politischen Wettbewerber fest. In seinem Urteil vom 15. Juni 2022 (Az. 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20) entschied es, dass die Stellungnahme der ehemaligen Bundeskanzlerin die parteipolitische Chancengleichheit verletze.