Auch ohne Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes oder anderer gesetzlicher Regelungen kann die Anordnung von Corona-Tests am Arbeitsplatz auch heute noch gerechtfertigt sein. Das zeigt die nachfolgende Entscheidung.
Auch ohne Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes oder anderer gesetzlicher Regelungen kann die Anordnung von Corona-Tests am Arbeitsplatz auch heute noch gerechtfertigt sein. Das zeigt die nachfolgende Entscheidung.