Die infektionsschutzrechtliche Anordnung, wonach sich ein Kindergartenkind nach dem Kontakt mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Kita-Mitarbeiterin in 14-tägige Quarantäne zu begeben hatte, war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz (VG) entschieden.
Ansteckungsgefahr
Betriebsärztliche Grippeschutzimpfung: Impfschaden ist kein Arbeitsunfall
Ein Impfschaden infolge einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt erfolgt.