Die sogenannten EU-Sanktionsverordnungen schreiben vor, dass den in den Anhängen der Verordnungen aufgeführten („gelisteten“) Personen keine Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dürfen oder müssen deshalb Unternehmen Stammdaten von Beschäftigten mit Anti-Terrorlisten abgleichen? In einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Bundestag stellt die Bundesregierung...