In vielen Firmen ist der Einsatz von Fremdpersonal nicht mehr wegzudenken. So gewinnen Unternehmen Flexibilität und reduzieren Fixkosten. Mit Stichtag 1. April 2017 gelten bei der Vermittlung von Leiharbeitern und Selbstständigen verschärfte Vorgaben. Unternehmen sollten die gesetzlichen Neuerungen genau kennen, um nicht in arbeitsrechtliche Stolperfallen zu geraten.
Arbeitnehmerüberlassung
Einsatz von Fremdpersonal – Neue Rechtslage ab 01.04.2017
Am 1. April 2017 wird das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft treten. Künftig wird es noch wichtiger werden, den Einsatz von Fremdpersonal korrekt einzuordnen: handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung oder handelt es sich um einen Werk- oder Dienstvertrag. Bei falscher Einordnung drohen erhebliche Rechtsfolgen. Dabei ist, wie ein aktuelles Urteil des BAG zeigt...
Arbeitnehmerüberlassung oder Dienstvertrag?
Um die rechtliche Einordnung ihres Arbeitsvertrages ging es bei einer Arbeitnehmerin, die in einem Museum im Servicebereich angestellt war, den Vertrag jedoch nicht mit dem Museum, sondern mit einem anderen Unternehmen geschlossen hatte. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen war zwischen dem Museum und dem Unternehmen vertraglich näher festgeschrieben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) prüfte...
Rechtsfolgen bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung
Kürzlich fand die 1. Lesung des Gesetzentwurfs gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen im Bundestag statt (BT-Drs.18/9232). Darin geht es auch um die Frage, wie mit der sogenannten verdeckten Arbeitnehmerüberlassung umgegangen werden soll. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) nach widersprechenden Entscheidungen von mehreren Arbeitsgerichten zugunsten der „Entleiher“ entschieden.
Uneinheitliche Rechtsprechung zur „verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“
Dürfen sich Unternehmen im Falle eines Scheinwerkvertrags auf das Vorliegen einer Überlassungserlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) berufen? Diese Frage beantworteten zwei Kammern des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg in zwei Ende letzten Jahres kurz nacheinander gefällten und vielbeachteten Urteilen unterschiedlich. Strenge Rechtsfolgen bei illegaler...
Kein Arbeitsverhältnis trotz dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass - sobald ein Arbeitgeber eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt - zwischen dem überlassenen Leiharbeitnehmer und dem Entleiher auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande kommt, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers dauerhaft erfolgt.