Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. In dem vor dem Arbeitsgericht zu entscheidenden Fall ging es um die Gewerkschaft GDL, die einer Arbeitgeberin untersagen wollte, ihre Mitarbeiter nach...