Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer die Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung auch verweigern. Die Frage ist nur, welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen. Nach § 275 Abs. 3 BGB kann ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung verweigern, wenn sie ihm nicht zugemutet werden kann.
Arbeitsleistung
Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung
Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte.