Arbeitsstätte

Rechtliches

Wegeunfall nach Wiederholung des Nachhausewegs

Kehrt ein Arbeitnehmer auf seinem Nachhauseweg wegen eines vergessenen Portemonnaies zur Arbeitsstätte zurück und klärt dort gleichzeitig noch betriebliche Angelegenheiten, ist seine erneute Heimfahrt weiterhin unfallversichert. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in seinem Urteil vom 14.11.2013 entschieden.