Das OVG des Saarlandes hatte in einem Rechtsstreit die Frage zu klären, ob Bereitschaftsdienste, die der Leiter der Berufsfeuerwehr des Beklagten geleistet hatte, als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten waren.
Arbeitszeit
Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit? EuGH: Nur bei „erheblicher Beeinträchtigung“
Sind Zeiten, in denen sich Arbeitnehmer für den Arbeitgeber nur zur Verfügung halten müssen, also streng genommen nicht „arbeiten“, Arbeitszeit? In zwei aktuellen Urteilen hat der EuGH seine Rechtsprechung präzisiert. Danach kommt es auf die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen an und seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten. Nur wenn dessen Freizeitmöglichkeiten...
Trifft Arbeitgeber die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon jetzt? Ein Urteil lässt aufhorchen
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dies hatte 2019 der EuGH klargestellt. Obwohl noch immer keine nationale Regelung zur Arbeitszeiterfassung besteht, empfiehlt es sich für Unternehmen, jetzt schon ein Zeiterfassungssystem einzuführen. Zwei...
Klare Regelung zur Vergütung von Umkleidezeiten empfehlenswert
Die Arbeitnehmer eines bundesweit tätigen Unternehmens für Geld- und Werttransporte sowie Geldbearbeitung waren arbeitsvertraglich über einen Verweis auf Tarifverträge verpflichtet, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung im Dienst zu tragen. Eine Mitarbeiterin vertrat die Auffassung, dass auch die Umkleidezeit vergütungspflichtige Arbeitszeit darstelle. Das...
Urteil: Unterscheidung Rufbereitschaft – Bereitschaftsdienst
Zwischen Bereitschaftsdienst einerseits und Rufbereitschaft andererseits ist zu unterscheiden. Muss ein Arbeitnehmer innerhalb von acht Minuten einem Ruf des Arbeitgebers Folge leisten und im Betrieb erscheinen, so handelt es sich um Arbeitszeit und nicht um Rufbereitschaft (EuGH).
Urteil: Bereitschaft außerhalb der Feuerwache ist keine Arbeitszeit
Die Zeit, während der ein Beamter im Führungsdienst der Feuerwehr eine Alarmierungsbereitschaft außerhalb der Dienststelle wahrnimmt, ist nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit anzuerkennen. Dies wollte der Mann nicht hinnehmen und zog vor Gericht.