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Rechtliches

Krankschreibung per WhatsApp ist unzulässig

Ein Unternehmen bot auf seiner Internetplattform für 9 Euro eine gültige Krankschreibung von einem mit ihr zusammenarbeitenden Arzt für Patienten an, die an einer Erkältung litten. Die Krankschreibung erfolgte über WhatsApp oder per Post. Der Anbieter warb u. a. wie folgt: »Und so gehts: Symptome einschicken, Risiken ausschließen, Daten eingeben, einfach bezahlen, fertig! Sie verschwenden nicht...