Ein wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilter Nigerianer darf ausgewiesen werden. Weil er schon seit Jahren keinen Kontakt zu seinem deutschen Kind hat, kann er auch insoweit kein besonderes Interesse an einem Verbleib im Bundesgebiet geltend machen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.