Aufklärungspflicht

Rechtliches

Haftung eines Geldinstitutes bei Schließfacheinbruch

Ein Geldinstitut haftet seinen Kunden auf Schadensersatz, wenn das angemietete Schließfach aufgebrochen und der enthaltene Geldbetrag entwendet wird, wenn die Bank zuvor die ihr obliegenden Obhuts- und Aufklärungspflichten verletzt hat. Das hat das Kammergericht Berlin nun entschieden. Im betreffenden Fall belief sich der entstandene Schaden auf 65.000 Euro.