Eine GmbH für Bau- und Schließsysteme ließ Kalender mit Firmenlogo und Grußwort der Geschäftsführerin herstellen, um sie in der Weihnachtszeit an Kunden, Geschäftspartner und sonstige Personen (z.B. auf Messen) zu übergeben. Sind die Werbekalender als Geschenke einzuordnen und deshalb im Rahmen der Abzugsbeschränkung getrennt aufzuzeichnen?