Laut einem aktuellen Urteil des LAG Berlin-Brandenburg kann das Arbeitsverhältnis eines Sicherheitsmitarbeiters fristlos gekündigt werden, falls er die Ausgangskontrolle in einem besonders zu sichernden Bereich für einige Zeit grundlos verlässt.
Laut einem aktuellen Urteil des LAG Berlin-Brandenburg kann das Arbeitsverhältnis eines Sicherheitsmitarbeiters fristlos gekündigt werden, falls er die Ausgangskontrolle in einem besonders zu sichernden Bereich für einige Zeit grundlos verlässt.