Weil auf einem Flughafen zwei Gepäckwagen nicht hinreichend gegen unkontrolliertes Wegrollen gesichert waren, wurden sie durch den Turbinenstrahl eines Flugzeugs in Bewegung versetzt - und beschädigten ein anderes, startbereites Flugzeug, was wiederum den pünktlichen Abflug vereitelte. Der Passagier forderte von der Airline die Zahlung von 600 € Ausgleichsleistung.