Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt, dass es gefährlich sein kann, ein Auskunftsbegehren nach der DSGVO nicht ernst zu nehmen. Allein die Nichterteilung einer Auskunft kann einen Schadensersatzanspruch rechtfertigen.
Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt, dass es gefährlich sein kann, ein Auskunftsbegehren nach der DSGVO nicht ernst zu nehmen. Allein die Nichterteilung einer Auskunft kann einen Schadensersatzanspruch rechtfertigen.