Die Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen russischen Staatsangehörigen mit Niederlassungserlaubnis ist laut OVG Sachsen-Anhalt recht- und verhältnismäßig. Dies begründet es damit, dass der Betroffene weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung i. S. d. § 53 Abs. 1 AufenthG darstelle.
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Unentbehrliche Begrüßungsrituale: Keine Einbürgerung ohne Händeschütteln
Wer als Ausländer einen deutschen Pass will, muss die Behörden davon überzeugen, dass er sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen kann. Gründlich misslungen ist dies einem libanesischen Staatsbürger, dem ein verweigerter Handschlag die Ablehnung der Einbürgerung einbrachte. In einem aktuellen Urteil bestätigte der VGH Baden-Württemberg die Ablehnung der Einbürgerung des Mannes, weil er...
Müssen Busfahrer bei Grenzübertritt im Schengen-Raum Passkontrollen durchführen?
Ein Busunternehmen, das im Linienverkehr über eine Schengen-Binnengrenze Personen befördert, kann gesetzlich nicht gezwungen werden zu kontrollieren, ob die Fahrgäste im Besitz gültiger Pässe sind (Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH).