Das OVG Sachsen-Anhalt hat im Fall eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers geurteilt, dass diesem kein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zustehe.
Das OVG Sachsen-Anhalt hat im Fall eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers geurteilt, dass diesem kein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zustehe.