Die Zuteilung von „ergänzender Ausstattung des Katastrophenschutzes“ erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Wie die Fraktion darin darlegte, gelten für den Zivil- und Katastrophenschutz laut Grundgesetz unterschiedliche Zuständigkeiten.