In einem Fall, in dem ein Rennradfahrer mit einer Autotür kollidierte, hatte das Landgericht Köln über den Schadensersatz zu entscheiden.
Autotür
Taxi-Fahrgast haftet bei geöffneter Autotür
Auch Mitfahrer können bei einem Verkehrsunfall haften. Der Fahrgast eines Taxis haftet, wenn er die Autotür öffnet und dadurch einen Zusammenstoß mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug verursacht, so das Landgericht Saarbrücken (LG). Welche Verhaltensweisen bei der Ermittlung der Haftungsquote kommen in Betracht?
Kein Schadensersatz bei offener Autotür
Wer in ein Fahrzeug ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das urteilte das Amtsgericht München mit Blick auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Eine Fahrzeughalterin, dessen Ehemann die Autotür offengelassen oder geöffnet hatte – das stand nach dem Prozess nicht eindeutig fest – und in die dann ein anderes Fahrzeug...