Seit Juni 2019 besteht das Bewacherregister (BWR) beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im BWR sind alle Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter elektronisch auswertbar erfasst.
BAFA
Schutz von Seeschiffen nur durch BAFA-geprüfte Sicherheitsdienste
Seit dem 1. Dezember 2013 dürfen Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren, nur noch vom BAFA zugelassene private Sicherheitsdienste einsetzen. Damit reagierte die Bundesregierung auf die steigenden Piratenüberfälle auch auf deutsche Seeschiffe.
Zulassungsverfahren für bewaffnete Sicherheitskräfte auf Seeschiffen
Seit 21.6.2013 ist die Seeschiffbewachungsverordnung in Kraft. Natürliche und juristische Personen können Antrag auf Zulassung von Bewachungsunternehmen für Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen stellen unter Beachtung aufgezeigter Regelungen und Bedingungen, auch der Gebührenverordnung, sowie nachzuweisenden speziellen Sach- und Rechtskenntnissen der Wachpersonen. Der Antrag ist zu richten an das...