Einsätze aus besonderen Anlässen, wie Großveranstaltungen, Demonstrationen oder aufgrund von Amok- oder Terrorlagen erfordern Besondere Aufbauorganisationen (BAO) der Polizei. Diese sind für gewöhnlich nur auf einen Einsatz beschränkt und damit entsprechend zeitlich eng begrenzt. Eine solche BAO lässt sich mittel- bis längerfristig auch zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität (OK) einsetzen.