Barrierefreiheitsanforderungen

Grundlagen Rechtliches

Änderung des Feuerwehrgesetzes

Durch Gesetz vom 25.02.2025 wurde das Feuerwehrgesetz geändert. § 4 Abs. 2 FwG erhält einen Satz 2. Nach diesem ist bei der Beantwortung von an die Notrufnummer 112 gerichteten Notrufen dasselbe Kommunikationsmittel wie für den Eingang zu verwenden.