Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem aktuellen Fall, dass eine Grundstückeigentümerin keinen Anspruch darauf hat, einen vor ihrem Grundstück stehenden Baum entfernen zu lassen, um eine zweite Rettungsgasse zu ihrem Grundstück bilden zu können.
Baum
Baum in Gefahr: Darf der Nachbar überhängende Äste schneiden?
Wenn Äste eines Baumes über die Grundstücksgrenzen hinauswachsen, liegt es in der Verantwortung des Grundstückseigentümers, diese abzuschneiden. Kommt er der diesbezüglichen Aufforderung des betroffenen Nachbars nicht nach, kann dieser den Baum selbst zurückschneiden. Das Selbsthilferecht des Nachbarn kann aber durch naturschutzrechtliche Vorschriften eingeschränkt sein.
Haftung der Gemeinde für umgestürzten Straßenbaum
Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhten, müssen als unvermeidbar hingenommen werden. Stürzt allerdings ein an einer Straße gewachsener Baum auf ein vorbeifahrendes Auto, weil die Gemeinde es unterlassen hat, trotz Krankheitsanzeichen des Baumes ausreichende Maßnahmen zu treffen, haftet sie für die Schäden.