Baum

Rechtliches

Baum in Gefahr: Darf der Nachbar überhängende Äste schneiden?

Wenn Äste eines Baumes über die Grundstücksgrenzen hinauswachsen, liegt es in der Verantwortung des Grundstückseigentümers, diese abzuschneiden. Kommt er der diesbezüglichen Aufforderung des betroffenen Nachbars nicht nach, kann dieser den Baum selbst zurückschneiden. Das Selbsthilferecht des Nachbarn kann aber durch naturschutzrechtliche Vorschriften eingeschränkt sein.

Rechtliches

Haftung der Gemeinde für umgestürzten Straßenbaum

Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhten, müssen als unvermeidbar hingenommen werden. Stürzt allerdings ein an einer Straße gewachsener Baum auf ein vorbeifahrendes Auto, weil die Gemeinde es unterlassen hat, trotz Krankheitsanzeichen des Baumes ausreichende Maßnahmen zu treffen, haftet sie für die Schäden.