Seit 20. April 2016 ist die neue PSA-Verordnung der Europäischen Union in Kraft. Sie ersetzt die PSA-Richtlinie 89/686/EWG und richtet sich in erster Linie an die Hersteller von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Es gilt, sich in einer Übergangszeit von zwei Jahren auf die Änderungen vorzubereiten.