Beißvorfall

Rechtliches Sicherheit

Maulkorbpflicht nach Beißvorfall

Im Zusammenhang mit der sicherheitsrechtlichen Anordnung einer Maulkorbpflicht hat der BayVGH u. a. festgestellt, dass auch hundetypisches Verhalten eine konkrete Gefahr für Passanten und andere Tiere verursachen und somit eine solche Anordnung rechtfertigen kann.

Gefahrenabwehr Rechtliches

Anordnung von Maulkorbzwang

Vor dem VG Augsburg stritten die Beteiligten über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen sicherheitsrechtlichen Bescheid. Im Vorfeld kam es zu einem Beißvorfall, bei dem ein Rottweiler einen anderen Hund gebissen hatte.