Der VGH BW hat festgestellt, dass ein Hund auch dann als Kampfhund eingestuft werden kann, wenn sich das positive Ergebnis einer Verhaltensprüfung im Hinblick auf sich danach ereignende Beißvorfälle als nicht mehr tragfähig erweist.
Beißvorfall
Maulkorbpflicht nach Beißvorfall
Im Zusammenhang mit der sicherheitsrechtlichen Anordnung einer Maulkorbpflicht hat der BayVGH u. a. festgestellt, dass auch hundetypisches Verhalten eine konkrete Gefahr für Passanten und andere Tiere verursachen und somit eine solche Anordnung rechtfertigen kann.
Anordnung von Maulkorbzwang
Vor dem VG Augsburg stritten die Beteiligten über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen sicherheitsrechtlichen Bescheid. Im Vorfeld kam es zu einem Beißvorfall, bei dem ein Rottweiler einen anderen Hund gebissen hatte.
