Benutzungsverbot

Sicherheit

Handy am Steuer bei Start-Stopp-System

Ein Fahrer darf sein Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist, so eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Der Gesetzeswortlaut differenziere nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor.