Der damals 51-jährige Kläger unterliegt im Prozess auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls gegen die beklagte Berufsgenossenschaft.
Berufsgenossenschaft
Anerkennung eines Bandscheibenvorfalls als Unfallfolge
Für die Anerkennung eines Bandscheibenvorfalls als Unfallfolge im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen generell hohe Anforderungen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat seine Auffassung geändert, wann dies im Einzelnen der Fall sein kann.
Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden.