Das VG Karlsruhe hat i. R. d. Rechtsstreits um die Kostenübernahme für die Beseitigung einer Ölspur geurteilt, dass es vor der Entscheidung über deren Notwendigkeit aus Zeit- und Kostengründen in aller Regel nicht geboten sei, zuvor Messungen oder sachverständige Untersuchungen vorzunehmen.