Betriebsfeier

Rechtliches

Zur Betriebsfeier den Fiskus nicht einladen

Ob Weihnachtsfeier, Firmenjubiläum oder Sommerfest: Viele Unternehmen bedanken sich für die Leistungen der Belegschaft mit einer Betriebsfeier und zeigen sich dabei als spendable Gastgeber. Jedoch sollten Chefs die Kosten nicht aus den Augen verlieren – und ein neues Finanzgerichtsurteil kennen. Schnell werden die Aufwendungen steuerpflichtig und das Finanzamt feiert kräftig mit.