Im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage mit einem Arbeitgeber gleichzustellen, da die Verordnung explizit den Arbeitgeber anspricht und somit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes mit einschließt.
Betriebssicherheitsverordnung
Strengere Anforderungen an Aufzüge
Die Novellierung der BetrSichV zum 1. Juni 2015 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die Auswirkungen auf den Betrieb von Aufzugsanlagen haben. Bisher galten lediglich gewerblich genutzte Aufzüge in Betrieben als Arbeitsmittel und fielen entsprechend unter die Anforderungen der BetrSichV. Ab Juni werden pauschal alle Aufzüge als Arbeitsmittel klassifiziert. Damit sind auch Aufzüge in...