Das VG Hamburg hat entschieden, dass der Betrieb von Carsharing-Autos mit verbauter Anlage zur digitalen Außenwerbung zu Recht von der zuständigen Behörde untersagt wurde.
Das VG Hamburg hat entschieden, dass der Betrieb von Carsharing-Autos mit verbauter Anlage zur digitalen Außenwerbung zu Recht von der zuständigen Behörde untersagt wurde.