Das Bewacherregister soll bis zum 1. Juni 2019 vollständig befüllt sein. Diese zentrale elektronische Dokumentation wird dann erstmals alle Daten zu Gewerbetreibenden und Wachpersonal vorhalten. Vollzugsbehörden können die Daten, z.B. bei Vor-Ort-Kontrollen, schnell und unmittelbar abrufen, um Zuverlässigkeit und fachliche Eignung aller Wachpersonen zu überprüfen. Lesen Sie im Folgenden, welche...
Bewachungspersonal
Das neue Bewacherregister – Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Wie im Sicherheitsmelder bereits berichtet sollen die Daten von Bewachungsunternehmern und deren Personal künftig in einem zentralen, elektronisch auswertbaren Register gespeichert werden. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. In dem Gesetzentwurf ist nun vorgesehen, dass die Vorschriften zum Bewacherregister in einem neuen § 11b der Gewerbeordnung gebündelt werden.