Ein Amtsgericht in Rheinland-Pfalz hatte einen Waffenbesitzer mit rechtskräftigem Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und setzte die Vollstreckung zur Bewährung aus. Nach Anhörung des Betroffenen widerrief das zuständige Landratsamt in Oberbayern die für ihn ausgestellten Waffenbesitzkarten und traf Folgeanordnungen.