Beweislast

Rechtliches

Bezahlung von Überstunden: Wer muss was beweisen?

Die Bezahlung von geleisteten Überstunden setzt voraus, dass die Mehrarbeit vom Chef angeordnet, gebilligt oder geduldet worden ist. Diesen Umstand muss zunächst der Arbeitnehmer darlegen und gegebenenfalls beweisen. Danach ist es am Arbeitgeber, seinerseits gegen diesen Vortrag Einwendungen vorzubringen (LAG Rheinland-Pfalz).

Rechtliches

Versicherungsschutz in der Mittagspause

Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg in die Mittagspause, ist er nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn er unterwegs war, um sich etwas zu essen zu kaufen. Der Schutz entfällt, wenn der Weg zum Essen durch andere Tätigkeiten unterbrochen wird, so das Landessozialgericht Hessen.