Im Rechtsstreit um die Zulassung zur Essener Grugahalle anlässlich des 15. Bundesparteitags der AfD hat das VG Gelsenkirchen geurteilt, dass die Versagung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung eine hohe Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen erfordert, die auf eine strengen Anforderungen genügende Gefahrenprognose gestützt werden kann.