Bundespolizeibeamte

Rechtliches

Beförderung von Bundespolizeibeamten als Flugsicherheitsbegleiter

Hartes Urteil für Luftfahrtunternehmen: nicht nur, dass diese kostenlos Beamte der Bundespolizei als Flugsicherheitsbegleiter zu befördern haben, sie müssen zudem dadurch entstehende Mehrkosten, wie etwa Zollgebühren oder Start- und Landeentgelte, selbst tragen. Dies sei, so der BGH, durch den Sicherheitsgewinn sowie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt.