Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 21.08.2023 entschieden, dass die von der beklagten A-Verkehrsgesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist.
Busfahrer
Kollision mit Linienbus: Busfahrer trägt Beweislast bei Unfall
Ist unklar, ob ein Busfahrer bei der Abfahrt von einer Haltestelle den Blinker betätigt hat oder nicht, trägt dieser das Verschulden für einen daraus resultierenden Unfall, urteilte das Oberlandesgericht Celle (OLG).