Das OLG Karlsruhe hatte sich in einem Beschluss damit zu beschäftigen, ob ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vorliegt.
Bußgeld
Fahrerlaubnis kann bei einer Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden
Ein Kraftfahrer, der offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und der solche Vorschriften hartnäckig missachtet, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet. Dies gilt auch, wenn die Verstöße lediglich mit einem Verwarngeld belegt wurden.
Absehen vom Fahrverbot: nur bei Feststellung besonderer Härte
Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h indiziert grundsätzlich die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat. Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte vorliegen.
Datenschutz: Öffentliche Hand muss Vorbild sein
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde im Mai 2021 drei Jahre alt und pünktlich zum Geburtstag wurde auch der CMS Enforcement Tracker Report 2021 mit einer Auswertung der bislang verhängten DSGVO-Bußgelder veröffentlicht. Die Daten stammen dabei aus dem CMS Enforcement Tracker, einer kostenlosen und beinahe täglich aktualisierten Datenbank mit einer Auflistung von DSGVO-Bußgeldern aus allen...
Blitzer-Geräte-Rückruf: Tausende Bußgeldbescheide fehlerhaft?
Der Radarfallen-Hersteller Leivtec hat per Mitteilung eingestehen müssen, dass sein Laser-Messgerät Leivtec XV3 vorerst nicht mehr eingesetzt werden soll. Der Grund: fehlerhafte Messungen. Für geblitzte Autofahrer kann das bedeuten, dass Bußgelder nicht gezahlt werden müssen. Wie nun bekannt wurde, hat der Hersteller von Radarfallen sein Laser-Messgerät bei Polizei und Ordnungsämtern...
Identifizierung des Autofahrers durch Vergleichsfoto des Einwohnermeldeamts?
Bei Ordnungswidrigkeiten wie etwa der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr ist es der Bußgeldbehörde erlaubt, zur Identifizierung des Betroffenen Auskünfte beim zuständigen Einwohnermeldeamt einzuholen und das Passbild zum Vergleich einzusehen.